Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 1. Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schegtaver (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden über die Erbringung von Sanitär- und Heizungsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitungen von Kostenvoranschlägen um mehr als 15% bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den technischen Unterlagen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3.1 Sanitärarbeiten
- Installation und Reparatur von Sanitäranlagen
- Rohrleitungsarbeiten
- Wartung und Instandhaltung
- Entstörung und Notdienst
3.2 Heizungsarbeiten
- Installation von Heizungsanlagen
- Wartung und Reparatur
- Energieberatung
- Modernisierung bestehender Anlagen
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.1 Zahlungsfristen
- Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen
4.2 Materialkosten
Materialkosten werden zu Einkaufspreisen zuzüglich eines angemessenen Aufschlags für Beschaffung, Transport und Lagerung berechnet. Preiserhöhungen bei Materialien, die zwischen Auftragserteilung und Ausführung eintreten, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Bei Verzug durch höhere Gewalt, Arbeitskampf oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat folgende Mitwirkungspflichten:
- Freier Zugang zu den Arbeitsstellen
- Bereitstellung von Strom und Wasser
- Rechtzeitige Beschaffung behördlicher Genehmigungen
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft vorhandener Anlagen
- Meldung von erkennbaren Mängeln unverzüglich
§ 7 Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit der Fertigstellung der Arbeiten auf den Kunden über. Eine förmliche Abnahme ist nicht erforderlich, es sei denn, sie wird vom Kunden verlangt oder ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt oder nach Fertigstellung 14 Tage verstreichen lässt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
§ 8 Gewährleistung
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme bzw. Ingebrauchnahme.
8.1 Mängelansprüche
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, zunächst nachzubessern. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.2 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei:
- Natürlicher Abnutzung
- Fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
- Eingriffen durch den Kunden oder Dritte
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
§ 9 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.1 Haftungsbegrenzung
Die Haftung für Vermögensschäden ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§ 10 Notdienst
Notdienstleistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden zu erhöhten Sätzen berechnet:
- Werktags 18:00 - 7:00 Uhr: Zuschlag 50%
- Samstags, Sonn- und Feiertags: Zuschlag 100%
- Mindestarbeitszeit: 2 Stunden
- Anfahrtskosten werden gesondert berechnet
§ 11 Wartungsverträge
Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Wartungsarbeiten umfassen die regelmäßige Inspektion, Reinigung und Justierung der Anlagen gemäß den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist verpflichtet, das Eigentum des Auftragnehmers zu schützen und zu versichern.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdenden Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.2 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Kontakt für rechtliche Fragen
Schegtaver
Musterstraße 123
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: +49-30-12345678
E-Mail: [email protected]
Stand: Januar 2025 | Diese AGB können jederzeit mit angemessener Vorankündigung geändert werden.